Rehabilitationssport ist ärztlich verordnete sportliche Betätigung in Gruppen zum Erreichen (zum Erhalt) eines Rehabilitationsziels. Menschen mit krankheitsbedingten Einschränkungen bzw. bei drohenden Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Rehabilitationssport im Umfang von 50 bzw. und 120 Übungseinheiten in Abhängigkeit von der jeweiligen Erkrankung/Behinderung.

Leistungserbringer für den ambulanten Rehabilitationssport auf der Grundlage des SGB IX § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sind gemeinnützige Sportvereine in Sachsen-Anhalt, die die Zertifizierung für die einzelnen Rehabilitationssportgruppen vom Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt erhalten.